Rechnung schreiben

  • servus,


    kommt eigentlich für mich recht spät die Frage, da ich ja schon relativ lang dabei bin,
    aber mir ist jetzt doch in der Tat aufgefallen, dass ich noch nie ne Rechnung geschrieben hab.


    Da ich bisher immer als Gast-DJ gebucht war oder Support DJ für den ein oder anderen Kollegen war habe ich immer anteilig Geld vom Kollegen bekommen,
    eine Quittung ausgefüllt, o.ä.


    Habe nun in 2 Wochen allerdings kurzfristig ein spezielles Booking bekommen. Nicht im Club, wie normal, sondern eine Weihnachtsfeier einer größeren Firma.
    Die sind da nicht so "tolerant" sag ich jetzt mal, die Zahlen nur, wenn se ne Rechnung bekommen - die muss natürlich auch entsprechend sauber aussehen.


    Habe selbst schon viele Rechnungen gesehen, mir geht es jetzt aber ehr darum im Bezug auf Steuern, etc., dass ich das ja bei der IHK oder wo auch immer anmelden muss.
    Die Sache ist halt: Ich arbeite ja Hauptberuflich bereits woanders (mache Ausbildung), verdiene u.U. mit dem DJing aber sogar deutlich mehr, da ich im Januar auch einen Resident Platz im Club bekomme (da brauche ich dann auch Rechnungen, da ich da dann fest drin bin).


    Mein Arbeitgeber hat mir zu Beginn meiner Tätigkeit in seiner Firma gesagt, dass es absolut kein Problem wäre nebenbei aufzulegen,
    er es sogar gut findet was ich mache. In der Hinsicht ist es also kein Problem. Nur wo geh ich jetzt als nächstes hin, dass ich eine ordentliche, saubere Rechnung schreiben kann, die auch rechtlich eben i.O. ist?


    Habe von dem ganzen Kram nicht so die Ahnung, bin schließlich DJ, kein Unternehmer und lege mit Leidenschaft auf, dennoch möcht ich damit natürlich Geld verdienen,
    gerade wenn ich für einige Auftritte relativ große Summen bekomme. Also muss ich mich jetzt damit auseinandersetzen. Fakt ist: Muss für die Veranstaltung am 6. Dezember ne Rechnung schreiben können. Vielleicht kann mir ja mal einer sagen, wie ihr das gestartet habt. Gern auch per PN/facebook o.ä.


    Ahja und bitte nur unsere in Deutschland lebenden Mitglieder, in Österreich oder der Schweiz ist das ja wieder anders. ;-)


    Danke!


    Lg

  • Gewerbe anmelden... geht relativ einfach im Rathaus oder sogar online. So lange du nicht zu viel Umsatz machst (lässt sich leicht ergoogeln) brauchst du nur Einkommenssteuer zahlen, keine USt oder Gewerbesteuer.


    Resident DJ und selbstständig könnte aber kritisch werden, Stichwort Scheinselbstständigkeit. Kannste auch mal googeln, weiß nicht genau wie das in diesem Fall aussieht.

    "Ihr Partypatrioten seid nur weniger konsequent als diese Hakenkreuz-Idioten
    Die gehen halt selber noch ein paar Ausländer töten
    Anstatt jemanden zu bezahlen um sie vom Schlauchboot zu treten [...]

    Keine Nazis, ihr seid brave Deutsche
    Die sich nicht infizieren lassen mit der Affenseuche"
    K.I.Z. - Boom Boom Boom

  • Hallo erstmal,
    als angehender Steuerfachmensch kann ich dir nur folgendes raten:



    Melde ein Kleingewerbe an wie oben schon gesagt. ( Kostet <100 € , meist recht günstig)
    Diese haben ein bestimmten Freibetrag aufs Jahr gerechnet, welcher nicht übersteigen werden darf, ansonsten wirst du wie ein Unternehmer (steuerlich) behandelt. So solltest du im schlimmsten Fall bis auf sehr geringe Beträge steuerlich davonkommen.


    Zu deinen Rechnungen: Als Inhaber eines Kleingewerbes darfst du keine Umsatzsteuer abführen, sprich du musst auf deine Rechnung schreiben, dass du keine USt ausführen darfst.
    Zudem muss deine Rechnung folgende gesetzliche Formen haben:
    Auszug aus dem UStG:






    Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
    2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
    3.das Ausstellungsdatum,
    4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
    5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
    6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
    7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
    8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
    9.in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
    10.in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.


    (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html nochmal genau nachzulesen)




    Zu den Freibeträgen tüftel ich gleich mal in meinen Gesetzesbüchern, dann kann ich dir mehr sagen. Müsste vieles im HGB stehen



    Edit:
    17.500 € jährlich gilt als Umsatzsteuerfrei, sprich du musst keine Umsatzsteuererklärung abgeben

    24.500€ jährlich gilt als Gewerbesteuerfrei, sprich du musst keine Gewerbesteuererklärung abgeben
    8.130€ jährlich gilt als Einkommensteuerfrei, wie weit du davon aber betroffen bist kann ich dir nicht sagen


    [font=Arial, Helvetica, sans-serif]=> Du wirst solange du unter den Freibeträgen liegst und nicht ein paar Tausend Euro im Jahr an Gewinn erzielst steuerlich so gut wie nicht behandelt.[/font]
    [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Sprich: Melde dein Kleingewerbe an und fertig. (Führe keinen USt - Satz unten aus (7%/19%), da du nicht umsatzsteuerpflichtig bist..[/font]






    [hr]


    Gewerbe anmelden... geht relativ einfach im Rathaus oder sogar online. So lange du nicht zu viel Umsatz machst (lässt sich leicht ergoogeln) brauchst du nur Einkommenssteuer zahlen, keine USt oder Gewerbesteuer.


    Resident DJ und selbstständig könnte aber kritisch werden, Stichwort Scheinselbstständigkeit. Kannste auch mal googeln, weiß nicht genau wie das in diesem Fall aussieht.


    Als Azubi zählst du ESt-frei, du musst ja schlielich auch keine ESt-Erklärung abgeben.Ob sich das ändern würde weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen dass man nur weil man ein Kleinstgewerbe aufmacht plötzlich ESt-pflichtig ist und dann das volle prozedere ausfüllen und ableisten muss. Gewerbesteuer sollte auch nicht anfallen, wenn man unter dem Freibetrag bleibt.

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  • Steuernummer muss drauf stehen, jap, genauso wie eine fortlaufende Rechnungsnummer, Anschrift des Kunden, Datum, genau Beschreibung der Dienstleistung, Preis + in etwa der Satz "Ich darf als Kleingewerber keine MWST ausweisen, deshalb ist der Rechnungsbetrag MWST frei."



    aber wie ich schon oben schrieb



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